In Ihrem Alltag haben Sie immer wieder mit Kunden zu tun, die eine Immobilie verkaufen möchten?
Das Tippgeber-Konzept:
Der Tippgeber stellt systematisch Kontakte zu Eigentümern her (mehr nicht). Er ist kein Berater oder Verkäufer, sondern beschränkt sich lediglich auf die Kontaktherstellung zwischen dem verkaufswilligen Eigentümer und der Hegglin Group AG, bzw. dessen Immobilienverkäufer. Voraussezung ist, der potenzielle Auftraggeber befindet sich in nachfolgenden Phasen:
Die Vergütung der Tippgeber
Für diese Vermittlungstätigkeit erhält der Vermittler oder die Vermittlerin folgende Entschädigungen:
Kommt es zu einer erfolgreichen Immobilienvermittlung (notarielle Beurkundung durch die Hegglin Group AG) mit einem Eigentümer/in, mit welcher die Hegglin Group AG noch keine Akquisetätigkeit vorgenommen hat (z.B. Gutschein für eine Bewertung erhalten oder eine Bewertung gemacht), beträgt die Entschädigung aus der Mandatsvermittlung CHF 100.- pro Hunderttausender. Bei einem durchschnittlich notariell beurkundeten Verkaufspreis von CHF 1’095'000.- wären dies CHF 1’000.-. Könnte eine solche Partnerschaft auch für Sie interessant sein? Möchten Sie mehr erfahren und mich persönlich kennenlernen?
Dann freue ich mich auf Ihre Kontaktaufnahme!